Laut Informationen des Flüchtlingsrat Brandenburg setzt das BAMF die einfach ablehnenden und die offensichtlich unbegründeten Entscheidungen bis Ostern nicht mehr zustellen.
Dublin-Bescheide sollen dagegen wegen der laufenden Überstellungsfrist nach Art. 29 Dublin III VO auch weiterhin zugestellt werden. Negative Bescheide, die bereits zugestellt wurden, werden nicht wieder aufgehoben.
Wegen des Lockdowns finden aktuell Beratungen nur telefonisch, per Email und nach Terminvereinbarungen statt.
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