Kinderschutzkonzept des BBZ
Die Kindesschutzrichtlinie bildet für alle Mitarbeitenden des Beratungs- und Betreuungszentrums und die Kooperationspartner*innen des BBZ ein verlässliches und aufeinander abgestimmtes System zum Schutz vor Gewalt gegen Kinder und zum Schutz vor Machtmissbrauch gegenüber schutzbedürftigen Personen. Hinweise auf Gewalt, Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt können in der eigenen Institution nur erkannt und angemessen bearbeitet werden, wenn die möglichen Gefahren präventiv erkannt werden und überhaupt für möglich gehalten werden. Für einen angemessenen Kinderschutz wird daher die Kinderschutzrichtlinie als Kontrollstrategie eingeführt. In der Beratungsarbeit müssen sensible Situationen und Grenzkonstellationen zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen reflektiert werden. Die professionelle (pädagogische) Rolle der Berater*innen, Sozialarbeiter*innen, Honorarkräfte, Ehrenamtlichen oder Praktikant*innen muss stets geklärt sein. Themen wie Nähe und Distanz, Körperlichkeit und Sexualität sowie Machtverhältnisse müssen in der Arbeit reflektiert werden.
Kinderschutzbeauftragte:
Tanja Zwick (Kinderschutzfachkraft)
Daniel Jasch (Vorstand)
Bei Hinweisen auf Kinderschutzverletzungen kontaktieren Sie bitte folgende E-Mail:
kinderschutzmeldung@bbzberlin.de