Bundesamt setzt negative Entscheidungen bis Ostern aus

By 30. März 2020Unkategorisiert

Laut Informationen des Flüchtlingsrat Brandenburg setzt das BAMF die einfach ablehnenden und die offensichtlich unbegründeten Entscheidungen bis Ostern nicht mehr zustellen.
Dublin-Bescheide sollen dagegen wegen der laufenden Überstellungsfrist nach Art. 29 Dublin III VO auch weiterhin zugestellt werden. Negative Bescheide, die bereits zugestellt wurden, werden nicht wieder aufgehoben.