Laut Informationen des Flüchtlingsrat Brandenburg setzt das BAMF die einfach ablehnenden und die offensichtlich unbegründeten Entscheidungen bis Ostern nicht mehr zustellen.
Dublin-Bescheide sollen dagegen wegen der laufenden Überstellungsfrist nach Art. 29 Dublin III VO auch weiterhin zugestellt werden. Negative Bescheide, die bereits zugestellt wurden, werden nicht wieder aufgehoben.