Informationen zum EuGH-Urteil vom 19.11.2020 zu syrischen Kriegsdienstverweigerern

By 28. December 2020Unkategorisiert

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie sie vielleicht schon mitbekommen haben, hat am 19.11.2020 das höchste europäische Gericht, der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Entscheidung zugunsten von syrischen Kriegsdienstverweigerern getroffen.
In der Vergangenheit hat das BAMF Menschen, die in ihrem Interview angegeben hatten vor dem Kriegsdienst in der syrischen Armee geflohen zu sein, regelmäßig nur den subsidiären Schutz zuerkannt.
Der EuGH hat nun festgestellt das die Weigerung am syrischen Wehrdienst teilzunehmen eine Verfolgung nach Genfer Flüchtlingskonventionen (GFK) darstellen kann.
Dies bedeutet nicht das jeder Syrer, der den Kriegsdienst verweigert hat, automatisch die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt bekommt!
Aber in Rücksprache mit unseren Anwält*Innen sehen wir die Chance das bei subsidiär Schutzberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen ein Asylfolgeantrag gestellt werden kann.
Aktuell ist aber noch nicht klar, ob dieser Antrag auch wirklich erfolgreich sein wird. Das Verfahren kann mehrere Jahre dauern und es werden wieder Kosten für Anwält*Innen entstehen
Wir bieten an zusammen mit ihnen zu besprechen, ob ein Asylfolgeantrag in ihrem Fall sinnvoll ist und unterstützen sie gegeben falls bei der Antragstellung.
Um zu prüfen ob ein Antrag erfolgreich sein kann müssen wir zunächst in der Beratung schauen ob das Thema Kriegsdienst im Interview beim BAMF thematisiert wurde und bitten sie daher zur Beratung unbedingt die Niederschrift des Interviews sowie den Bescheid vom BAMF mitzubringen
Da der EuGH nur eine kurze Frist von 3 Monaten zulässt müssen die Anträge bis zum 19.02.2020 gestellt werden!
Es gibt verschieden Anträge vom BBZ und von ProAsyl die sie hier als pdf runterladen können. (Word Dokument kann auf Anfrage ebenfalls geschickt werden. Der Antrag soll in Berlin persönlich in der Bundesallee 44, 1075 Berlin gestellt werden. Wir empfehlen den Antrag direkt beim BAMF und dazu noch per Fax oder Einschreiben zu stellen.
Falls sie Interesse an einer Beratung haben, bitten wir sie Kontakt zur Anwält*Innen, Beratungsstellen oder zum BBZ aufzunehmen
Wir freuen uns von Ihnen zu hören

Joachim Rüffer: j.rueffer@bbzberlin.de ; tel 01723139794
Keyvan Sadr: k.sadr@kommmitbbz.de ; tel. 01782888276
Timon Bühler: t.buehler@kommmitbbz.de 030 66640726 / 017666836888 (wahtsapp)
Nadine Essmat: n.essmat@kommmit.eu
Lisa Schmidt: l.schmidt@kommmitbbz.de

Hier finden Sie einen Entwurf für ein Asylfolgeantrag Kriegsdienst Syrien:

Hier finden Sie die Informationen in arabischer Sprache: 

Hier finden Sie von ProAsyl ein Musterschriftsatz: Asylfolgeantrag für syrische Kriegsdienstverweigerer anlässlich des Urteils des EuGH in der Rechtssache C-238/19 (EZ gegen Bundesrepublik Deutschland)

"Wir sind umgezogen in die Stromstraße 47, 10551 Berlin. Durch den Hofeingang rechts und dann mit dem Aufzug in den 1.Stock."

X