Pressemitteilung vom 08.11.2023 von BBZ/KommMit, BZSL und Flüchtlingsrat Berlin

By 7. December 2023Politics

 Gemeinsames Projekt zur Stärkung von Standards und Strukturen im Asylverfahren und in der Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten

Seit dem 01.12.22 setzen das Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen (BBZ in Trägerschaft von KommMit e.V.), das Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e.V. (BZSL) und der Flüchtlingsrat Berlin e.V. ein gemeinsames dreijähriges Projekt zur Stärkung von Standards und Strukturen im Asylverfahren und in der Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten um.

Das Projekt wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung und durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds AMIF der Europäischen Union kofinanziert. Nach Abschluss des Bewilligungsverfahrens können die Projektpartner nun gestärkt die geplanten Maßnahmen weiter umsetzen. Dazu gehören:

  • Identifizierung von Defiziten in der Unterbringung von Geflüchteten und die Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen / Konzepten
  • Orientierungsberatung und Informationsvermittlung für minderjährige Zielgruppenangehörige und ihre Eltern oder Vormünder*innen
  • Orientierungsberatung und Informationsvermittlung für Zielgruppenangehörige mit Behinderung / chronischen Erkrankungen
  • Aufbau und Weiterentwicklung eines Fortbildungsprogramms für ehren- und hauptamtliche Multiplikator*innen, Berater*innen und Mitarbeitende der Aufnahmebehörden
  • Bereitstellung von Fachinformationen zur Qualifizierung / Wissensvermittlung der am Asylverfahren beteiligten zivilgesellschaftlichen Berater*innen und Unterstützer*innen

Von den Maßnahmen zur Orientierung und Erstberatung sollen vor allem folgende Zielgruppen profitieren:

  • Begleitete und unbegleitete minderjährige Drittstaatsangehörige sowie ihre Angehörigen
  • Geflüchtete mit Behinderung und/oder chronischen Krankheiten
  • Ukrainische Staatsangehörige und nicht-ukrainische Staatsangehörige die vorübergehenden Schutz im Sinne der Richtlinie 2001/55/EG genießen oder diesen beantragt haben

Die Projektarbeit findet vor dem Hintergrund dysfunktionaler Aufnahmestrukturen in Berlin statt. Besonders schwierig ist die Situation für Geflüchtete mit Behinderungen und oder chronischen Erkrankungen sowie für Familien mit kleinen Kindern, da ihre besonderen Bedarfe u.a. bei der Unterbringung kaum Berücksichtigung finden. In der Beratung thematisieren die Ratsuchenden die Unterbringungssituation immer wieder als eines der Hauptprobleme.

Auch für unbegleitet nach Berlin kommende Minderjährige und junge Volljährige sind die derzeitigen Aufnahmebedingungen nicht bedarfsentsprechend. Die Wartezeiten auf ein Erst- und Clearinggespräch für unbegleitet eingereiste Minderjährige betragen aktuell im Schnitt zehn Monate – gesetzlich vorgesehen sind sieben Tage. Bis dahin erfolgt nur eine Notunterbringung. Schulbesuch, aufenthaltsrechtliche Erfassung und Bestallung eines Vormunds sind auf Eis gelegt.

Durch Erst- und Orientierungsberatung an der Schnittstelle junge Geflüchtete mit und ohne Behinderung und Konzeptentwicklung im Bereich der Unterbringung will das Projekt einen Beitrag leisten, um die Geflüchteten über ihre Rechte und Ansprüche zu informieren und die Aufnahmebedingungen für die genannten Zielgruppen nachhaltig zu verbessern.

In dem Projekt arbeiten aktuell 12 Mitarbeitende an drei verschiedenen Standorten. Die Kontaktdaten und Sprechzeiten der Projektpartner sowie weitere Informationen zu den Projektinhalten sind hier abrufbar:

www.bbzberlin.de/portfolio/orientierung-und-erstberatung-fuer-gefluechtete

www.bzsl.de/beratungs-projekte/amif

https://fluechtlingsrat-berlin.de/projekt/amif-projekt

Pressekontakt: Jens-Uwe Thomas, Projektkoordination,

Tel.: 030/ 666 40 727, E-Mail: j.thomas@kommmitbbz.de

"Wir sind umgezogen in die Stromstraße 47, 10551 Berlin. Durch den Hofeingang rechts und dann mit dem Aufzug in den 1.Stock."

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